Sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen, kann es zu großen Problemen führen, wenn ihre gestellten Rechnungen durch den jeweiligen Schuldner nicht beglichen werden. Wenn jegliche Rechnungserinnerungen und Mahnungen im Sande verlaufen, kann ein professionelles Inkassounternehmen oder auch ein in diesem Bereich tätiger Anwalt Inkasso mit dem Eintreiben der offenen Forderungen beauftragt werden.

Um Inkasso durch einen Rechtsanwalt (s. auch verkehrsrecht anwalt berlin) oder ein Unternehmen durchzusetzen, muss im ersten Schritt sichergestellt werden, dass die Forderungen berechtigt sind, die gegen einen oder unterschiedliche Schuldner erhoben werden. Darüber hinaus sollte vor der Beauftragung ein Vergleich zwischen den unterschiedlichen Angeboten der Inkassounternehmen durch den Gläubiger erfolgen. Denn, nicht alle Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte bearbeiten Forderungen von privaten Personen.

Darüber hinaus können sich auch der Umfang der Leistungen und die Kosten teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Am besten ist des, wenn die Dienstleistung des Inkasso für den Gläubiger mit keinen Kosten verbunden ist. In diesem Fall treibt das Inkassounternehmen die gesamten Gebühren und Kosten, beispielsweise die Gerichtskosten, Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid, Auslagen und Inkassogebühren direkt beim Schuldner mit ein. Abzusehen ist in jedem Fall davon, eine Vorauszahlung an ein Inkassounternehmen bei der Beauftragung zu leisten.

Wie wird ein seriöses Inkassounternehmen gefunden=

Jedes Inkassobüro in der Bundesrepublik Deutschland muss eine Eintragung im Rechtsdienstleisterregister aufweisen. Deshalb sollte zu Beginn geprüft werden, ob das potentiell zu beauftragende Unternehmen in diesem Register eingetragen ist. Ein solches öffentliches Verzeichnis gibt es im Übrigen nicht in allen Ländern, auch, wenn gegebenenfalls eine Pflicht zur Registrierung besteht. Mit einigen Forderungen kann aber auch selbst ausgetestet werden, ob das Unternehmen oder der Rechtsanwalt seriös arbeitet. Auch eine Recherche im Internet gibt hier oft aufschlussreiche Informationen.

Inkassounternehmen, die in Deutschland registriert sind, müssen wenigsten eine “qualifizierte Person” vorweisen, durch welche die Rechtmäßigkeit der Vorgänge überprüft wird. Vor dem Hintergrund der immer weiter gefassten Regulierungen durch die EU sinkt die Zahl der unseriösen Inkassofirmen allerdings in den letzten Jahren. Daher kommen die unseriösen Unternehmen im Inkassobereich eigentlich hauptsächlich in Verbindung mit der Bezeichnung “Moskau Inkasso” vor. Diese haben im Sinne des Gesetzes nichts mit einer seriösen Inkassodienstleistung zu tun.

Welche Auftragsarten gibt es?

Für den Gläubiger gibt es generell drei unterschiedliche Methoden, um mit einem Inkassounternehmen zusammenzuarbeiten:

  • Die Forderung wird im Auftrag eingezogen
  • Die Forderung wird an das Unternehmen abgetreten
  • Die Forderung wird an das Unternehmen verkauft

Oft ist es am sinnvollsten, im ersten Schritt die Forderung im Auftrag einziehen zu lassen.

Zwischen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger sollte zu den Konditionen, die im Vorfeld beschlossen wurden, ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Natürlich ist dies heute auch auf einem digitalen Weg möglich, beispielsweise, indem die AGBs des Online-Inkasso-Service während des Prozesses der Registrierung akzeptiert werden.

Damit der Einzug der Forderung beginnen kann, braucht das Inkassounternehmen darüber hinaus eine Vollmacht, die auch als Geldempfangsvollmacht bezeichnet wird. Durch diese wird es dem Inkassonehmer möglich, Gelder für den Inkassogeber rechtmäßig einzutreiben und zu empfangen. Dem Vollmachtnehmer ist es nur bei einer entsprechenden vorliegenden Vollmacht möglich, die Schuldnerzahlungen entgegenzunehmen, um eine schuldbefreiende Wirkung zu erzielen. In der Regel wird die erfolgreich eingezogene Forderung dann durch den Inkassodienstleister sofort an den ursprünglichen Gläubiger weitergeleitet.